AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen

GARANTIE DER PERSONENANZAHL
Bei fix reservierten Veranstaltungen gilt die in der Bestätigung festgelegte Personenzahl als vereinbart. Die genaue Personenzahl muss bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung nochmals bestätigt werden, da diese garantierte Personenzahl als Mindestzahl in Rechnung gestellt wird. Bei mehr Personen als garantiert verrechnen wir die tatsächliche Personenzahl.

SPEISENANZAHL
Die genaue Speisenauswahl ist bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben. Bitte beachten Sie die jeweilige Mindestpersonenzahl.

STORNOBEDINGUNGEN
Kostenloses Storno bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem Storno innerhalb von 14 Tagen bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir 75% und innerhalb von 24 Stunden, 100% der vereinbarten Raummiete.

MITGEBRACHTES DEKOMATERIAL
Anbringen von Dekorationsmaterial oder ähnlichem ist ohne Zustimmung der Geschäftsleitung nicht gestattet. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung oder Inventar durch den Veranstalter oder Personen aus seinem Bereich (Teilnehmer, Gäste) haftet dieser ohne Nachweis der Schuld.

KÜNDIGUNG DURCH DAS SCHLOSSBERG
Das Schlossberg ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:
• die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
• der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet ist
• im Falle höherer Gewalt
MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Grundsätzlich darf der Veranstalter keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. Eine Sonderregelung kann getroffen werden, wobei eine entsprechende Gebühr vom Restaurant verlangt werden kann (Service / Stoppelgeld).

GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird Graz vereinbart.

HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, Beschädigungen und Verluste an Gebäude und Mobiliar, die durch ihn, seine Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Gegebenenfalls kann das Schlossberg den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG

Für mitgebrachte Gegenstände des Veranstalters oder seiner Gäste, kann keine Haftung übernommen werden, weder im Fall von Diebstahl noch bei Verlust und Beschädigung. Sämtliche Gegenstände sind nach dem Anlass schnellst möglichst zu entfernen.

RECHNUNGSLEGUNG
Zahlbar prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge. Verzugszinsen pro Monat 2%.

Wir freuen uns Ihr Gastgeber zu sein!